Therapievereinbarung
Die Grundlage einer Psychotherapie ist die Arbeitsbeziehung zur Therapeutin/zum Therapeuten, welche einer Regelung bedarf. Die vorliegenden Punkte vermitteln Ihnen wesentliche Punkte des mündlichen Therapievertrages.
- Dauer der Sitzungen
Eine Sitzung dauert jeweils 50 Minuten, beginnend mit dem vereinbarten Zeitpunkt. Bei Bedarf kann eine Doppel-Sitzung vorab vereinbart werden.
- Häufigkeit der Sitzungen
Die Häufigkeit der Therapiesitzungen richtet sich nach Indikation und Problemstellungen, kann zwischen einmal pro Woche und einmal pro Monat liegen und wird mit dem Therapeuten/der Therapeutin vereinbart.
- Dauer der Therapie
Die Dauer einer Behandlung hängt von Ihrer Ausgangslage und Ihren Zielen ab. Eine wirklich tiefgreifende Psychotherapie braucht Zeit. Die Beendigung einer Behandlung sollte in jedem Fall mit dem Therapeuten/der Therapeutin besprochen und gemeinsam geplant sein. Sollten Sie, aus welchen Gründen immer, eine Therapie abbrechen wollen, so verpflichten Sie sich in jedem Fall zu einem abschließenden Therapiegespräch.
Parallele Einzeltherapie oder Therapiegruppen bei anderen PsychotherapeutInnen sind aus methodischen Gründen nicht sinnvoll. Bezüglich der Teilnahme an Seminaren und therapieähnlichen Veranstaltungen ersuche ich Sie um eine vorhergehende Rücksprache.
- Verrechnung
Das Honorar ist nach jeder Sitzung bar zu begleichen, bzw. gibt es auch die Möglichkeit nach etwa 3 bis 5 Sitzungen per Überweisung zu bezahlen.
- Absagen
Sitzungstermine, die nicht mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden, sind in voller Höhe zu bezahlen. Eine Nachricht per SMS reicht aus.
- Erreichbarkeit
Sie erreichen mich: Mo bis Fr 8:00 – 18:00 Uhr Tel.: +43 664 532 9577 – Privatkontakte und psychotherapeutische Arbeit schließen einander aus.
- Qualität & Ethik
Die Qualität der psychotherapeutischen Arbeit ist unter anderem durch einschlägige Ethikrichtlinien geregelt – diese sind uA auf der Website des Sozialmministeriums zu finden.
PsychotherapeutInnen und ihr Hilfspersonal sind an eine strenge, gesetzlich geregelte Schweigepflicht gebunden.
Als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision befinde ich mich in der letzten Phase der Psychotherapieausbildung und werde von erfahrenen Psychotherapeuten beraten und begleitet.